Die Mediolanum Group hat eine Ausschlussrichtlinie umgesetzt, die für alle Unternehmen und Vermögenswerte der Unternehmensgruppe gilt. Diese Ausschlussrichtlinie ist auf das Gesetz – LEGGE 9 Dicembre 2021 -n. 220 – ausgerichtet, das vom italienischen Parlament verabschiedet wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat.
Das Ziel der Ausschlusspolitik besteht darin, Investitionen in Unternehmen zu untersagen, die an der Finanzierung, der Produktion, der Nutzung, dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Import/Export oder Transfer von Antipersonenminen, Streumunition und Submunition beteiligt sind. Die Umsetzung dieser Richtlinie verkörpert das laufende Engagement der Unternehmensgruppe für verantwortungsbewusstes Investieren, um sich auf die Weiterentwicklung aufsichtsbehördlicher und rechtlicher Verpflichtungen auszurichten und sich auf allen Ebenen der gesamten Mediolanum Group auf Nachhaltigkeit zu fokussieren.