ZUSAMMENFASSUNG DES BESCHWERDEMANAGEMENT
Januar 2022
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über den Umgang mit Beschwerden innerhalb/im Namen der Mediolanum International Funds Limited, im Folgenden „MIFL“.
Das Ziel von MIFL ist es, Beschwerden auf effiziente, effektive und professionelle Art und Weise zu klären. MIFL hat sich bemüht, seinen Prozess zum Umgang mit Beschwerden an maßgebliche gesetzliche Anforderungen, einschließlich aktuell bewährter Verfahren, anzupassen.
Beschwerden können entweder direkt von MIFL oder über den Vertreter der von MIFL bestellten Vertriebsgesellschaften, Fonds-Verwaltungsstellen, Korrespondenzbanken, Transferagenten oder Kooperations-/Verkaufsstellen entgegengenommen werden.
Da MIFL Vereinbarungen getroffen hat, die den lokalen Vertriebsgesellschaften den Auftrag zur Platzierung seiner Produkte erteilen, werden die meisten Beschwerden über die Vertriebsnetze von MIFL in Spanien, Italien und Deutschland geleitet und von diesen bearbeitet. Ferner besteht eine Vereinbarung zwischen MIFL und dem Transferagenten (Lux) in Bezug auf den Umgang mit Beschwerden für die Luxemburger Fonds, und der Transferagent handhabt eingegangene Beschwerden entsprechend seinem eigenen internen Beschwerdebearbeitungsverfahren.
Umgang mit Beschwerden
Die für den Vertrieb zuständige beauftragte Person (Designated Person, PCF 39E) ist dafür verantwortlich, die Aufsicht über Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertrieb zu führen. und muss sich vergewissern, dass Beschwerden fair untersucht werden.
Beschwerdeverfahren
Es folgt ein allgemeiner Überblick über die zur Handhabung von Beschwerden bestehenden Verfahren:
(a) Direkt gegen MIFL erhobene Beschwerden
Bei MIFL eingegangene Beschwerden werden entsprechend seiner internen Richtlinie zum Beschwerdemanagement überprüft. Wenn Sie mit der auf Ihre Beschwerde erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie dann eine Beschwerde beim Irish Financial Services and Pensions Ombudsman, Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2, Irland, einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fspo.ie/make-a-complaint/
(b) Von den Vertriebsgesellschaften der Gruppe/vom Transferagenten bearbeitete Beschwerden (Beschwerden über das Produkt/den Family Banker)
Von Privatanlegern bei den Vertriebsgesellschaften/beim Transferagenten eingegangene Beschwerden werden entsprechend ihrer lokalen Richtlinien/Verfahren zum Beschwerdemanagement gehandhabt. Die Zeitrahmen für die Reaktion auf eine Beschwerde sind je nach dem Hoheitsgebiet, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, unterschiedlich. MIFL wahrt die Aufsicht über die Beschwerden, die in ihrem Namen bearbeitet werden, und führt ein gesondertes Beschwerderegister.
Wenn Sie mit der auf Ihre Beschwerde erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie dann eine Beschwerde bei der für die Handhabung von Beschwerden in Ihrem Hoheitsgebiet zuständigen Aufsichtsbehörde oder beim Irish Financial Services and Pensions Ombudsman („IFSPO“), Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2, Irland, einreichen. Weitere Informationen zur Beschwerdebearbeitung beim IFSPO sind abrufbar unter https://www.fspo.ie/make-a-complaint/
Einstellung des Beschwerdeverfahrens
Ein Beschwerdeverfahren kann eingestellt werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte eingetreten ist:
- MIFL oder der Vertreter bei der zuständigen Vertriebsgesellschaft/beim Transferagenten (Lux) hat ein förmliches Antwortschreiben geschickt, und nach unserem besten Wissen wurde keine Beschwerde beim Irish Financial Services and Pensions Ombudsman eingereicht; oder
- der Beschwerdeführer hat zu verstehen gegeben, dass er die von MIFL oder dem Vertreter bei der zuständigen Vertriebsgesellschaft/dem Transferagenten (Lux) erstellte Antwort akzeptiert; oder
- der Anleger hat MIFL oder den Vertreter bei der zuständigen Vertriebsgesellschaft/beim Transferagenten (Lux) kontaktiert und mitgeteilt, dass er nicht möchte, dass die Angelegenheit als Beschwerde behandelt wird. In diesem Fall wird das Beschwerdeverfahren mit einem Schreiben an den Beschwerdeführer abgeschlossen, und die Angelegenheit ist damit erledigt; oder
- Wenn mit dem Beschwerdeführer eine Lösung ausgehandelt oder die Angelegenheit einvernehmlich geklärt wurde.
Ein Beschwerdeverfahren wird wieder aufgenommen, wenn MIFL eine schriftliche Mitteilung erhält, dass der Beschwerdeführer nicht mit der ersten, auf die ursprüngliche Beschwerde erhaltenen Reaktion zufrieden ist. Diese Beschwerden sind auch entsprechend den lokalen Beschwerdebearbeitungsverfahren der Vertriebsgesellschaften/Transferagenten zu handhaben.
Verzögert sich die Reaktion auf eine Beschwerde, so ist der Beschwerdeführer über die Gründe der Verzögerung zu informieren, indem er eine Antwort auf seine Beschwerde erhält und ihm mitgeteilt wird, wann die Untersuchung voraussichtlich abgeschlossen ist. Der Beschwerdeführer ist über die weitere Behandlung der Beschwerde auf dem Laufenden zu halten.
Behandlung von Beschwerden bei Banca Mediolanum (Vertriebsgesellschaft in Italien)
Banca Mediolanum ist die Hauptvertriebsgesellschaft von MIFL in Italien. Die Beschwerdeabteilung der Banca Mediolanum führt ein Register für Kundenbeschwerden. Diese Abteilung untersucht, sucht Lösungen und erstellt Antworten an die Beschwerdeführer und erfasst die Einstellung von Beschwerdenverfahren in ihrem Beschwerderegister entsprechend ihrem lokalen Beschwerdebearbeitungsverfahren.
Weitere Einzelheiten zu deren Beschwerdebearbeitungsverfahren sind abrufbar unter https://www.bancamediolanum.it/reclami-ricorsi-conciliazione
Datenspeicherung
Kopien sämtlicher aus- oder eingehender Korrespondenz werden von MIFL oder seiner bestellten Vertriebsgesellschaft/seinem bestellten Transferagenten entsprechend deren eigener Datenschutz- und Aufbewahrungsrichtlinien für Unterlagen gespeichert.