(OGAW, zugelassen von der irischen Zentralbank gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations von 2011 in der derzeit geltenden Fassung)
Mediolanum International Funds Limited (die „Verwaltungsgesellschaft”), die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, möchte die Anteilsinhaber des Socially Responsible Collection von der Umbenennung dieses Teilfonds in „Socially Responsible Investment Collection” (einschließlich der Namensänderung diesbezüglicher Klassen) in Kenntnis setzen, die am oder um den 9. Mai 2025 (das „Datum des Inkrafttretens”) in Kraft tritt. Die Verwaltungsgesellschaft möchte die Anteilsinhaber dieses Teilfonds ferner über weitere und/oder geänderte Offenlegungen informieren, vorausgesetzt, dass dieser Teilfonds eine Ausschlusspolitik gemäß den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten wie in Artikel 12(1)(a)-(g) der Delegierten Verordnung (EU) (2020/1818) der Kommission enthalten umsetzen kann. Die Verwaltungsgesellschaft möchte die Anteilsinhaber dieses Teilfonds außerdem von geänderten Offenlegungen bezüglich der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in Kenntnis setzen, die von der Verwaltungsgesellschaft für diesen Teilfonds verwendet werden.
Die Verwaltungsgesellschaft möchte die Anteilsinhaber des Mediolanum Multi Asset ESG Selection, des Mediolanum Global Sustainable Bond, des Mediolanum Future Sustainable Nutrition, des Mediolanum Global Impact und des Mediolanum Circular Economy Opportunities ferner über weitere Offenlegungen informieren, vorausgesetzt, dass diese Teilfonds eine Ausschlusspolitik gemäß den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten wie in Artikel 12(1)(a)-(g) der Delegierten Verordnung (EU) (2020/1818) der Kommission enthalten umsetzen können.
Die Verwaltungsgesellschaft möchte die Anteilsinhaber des Mediolanum Energy Transition und Mediolanum Green Building Evolution ferner über weitere Offenlegungen informieren, vorausgesetzt, dass dieser Teilfonds eine Ausschlusspolitik gemäß den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten wie in Artikel 12(1)(a)-(g) der Delegierten Verordnung (EU) (2020/1818) der Kommission enthalten umsetzen kann.
Die vorstehenden Änderungen werden vorgenommen, um die ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug zu beachten.
Die Teilfondsinformationskarte (einschließlich einschlägiger Anhänge), die Informationskarte zu den L-Klassen und die Informationskarte zu den S-Klassen zum Prospekt werden am oder um das Datum des Inkrafttretens aktualisiert, um den vorstehenden Änderungen Rechnung zu tragen. Ein Exemplar davon wird unter http://www.mifl.ie/products/mediolanum-best-brands zur Verfügung gestellt.
Mediolanum International Funds Limited
9. April 2025