Mitteilung an die anteilsinhaber des Gamax Funds FCP - Maxi-Bond

Januar 09 2024

Mediolanum International Funds Limited

4th Floor, The Exchange, Georges Dock, IFSC, Dublin 1, Irland

 

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DES

GAMAX FUNDS FCP - MAXI-BOND (DER „FONDS“)

Der Verwaltungsrat der Mediolanum International Funds Limited (der „Verwaltungsrat“), die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) („MIFL“) von Gamax Funds FCP, möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die folgenden Änderungen im Prospekt von Gamax Funds FCP (der „Prospekt“) vorgenommen werden:

I.         Änderungen am Anhang des Fonds   

Gemäß ausführlicher Erläuterung im Prospekt hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf eine Wertentwicklungsgebühr für die einzelnen am Bewertungstag vor dem Berechnungstag ausgegebenen Anteilsklassen in Höhe eines Prozentsatzes des Betrags, um den der Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen Anteilsklassen (vor Abzug der geltenden Wertentwicklungsgebühr und Anpassung um Ausschüttungen) das Wertentwicklungsziel am Bewertungstag vor dem Berechnungstag übersteigt.

In einem bestimmten Berechnungszeitraum wird das Wertentwicklungsziel für die einzelnen Anteilsklassen als dem historischen Höchststand (High-Water Mark) entsprechend festgelegt, erhöht durch die maßgebliche Mindestrendite („Hurdle Rate“), und zwar nur für den vorliegenden Berechnungszeitraum.

Zwecks Berechnung der Wertentwicklungsgebühr wird die aktuelle Hurdle Rate des Fonds gemäß dem Prospekt dahingehend geändert, dass sie 3 % (anstatt 1 %) betragen wird.

Die Verwaltungsgesellschaft hält die Änderungen an der Hurdle Rate angesichts aktueller Marktsätze für angemessen und im besten Interesse der Anteilsinhaber des Fonds. Die Auswirkung der Änderungen an der Hurdle Rate besteht darin, dass eine höhere Wertentwicklung in einem Berechnungszeitraum (wobei der erste Berechnungszeitraum der 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 ist) erzielt werden muss, bevor eine Wertentwicklungsgebühr gemäß der in den Prospekten angegebenen Berechnung der Wertentwicklungsgebühr potenziell an die Verwaltungsgesellschaft zahlbar ist.

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Feststehende Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die ihnen im Prospekt zugeschriebene Bedeutung.

Eine aktualisierte Fassung des Prospekts vom „Januar 2024“ wird am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft und unter www.mifl.ie zur Verfügung gestellt.

Dublin, 9. Januar 2024

Der Verwaltungsrat