Mediolanum Best Brands

November 26 2019

MEDIOLANUM BEST BRANDS

Nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften „European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations“ von 2011, in der jeweils geltenden Fassung, von der irischen Zentralbank zugelassener OGAW.

MITTEILUNG AN ANTEILINHABER

Mediolanum International Funds Limited (die „Verwaltungsgesellschaft“), die Verwaltungsgesellschaft von Mediolanum Best Brands (der „Fonds“), möchte den Anteilinhabern des Fonds mitteilen, dass sie sich für sämtliche Teilfonds das Recht zur Erhebung einer Verwässerungsschutzgebühr“ („antidilution levy“) vorbehält. Dabei handelt es sich um eine Rückstellung in Höhe von maximal 2 % für Marktspannen, Abgaben und Gebühren sowie für andere Handelskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögenswerten stehen, sofern die Nettozeichnungs- oder Nettorücknahmeanträge 5% des Nettoinventarwertes des betreffenden Teilfonds übersteigen. Sofern eine solche Gebühr erhoben wird, würde sie den Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte bewahren und auf das Konto des jeweiligen Teilfonds eingezahlt werden. Der Prospekt wird zur Berücksichtigung dieser Gebühr am oder um den 27. November 2019 aktualisiert und eine Kopie unter http://www.mifl.ie/products/mediolanum-best-brands zur Verfügung gestellt. 


Mediolanum International Funds Limited 
13. November 2019