Mediolanum International Funds Limited
4th Floor, The Exchange, George’s Dock, IFSC, Dublin, Irland
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON GAMAX FUNDS FCP (DER „FONDS“)
Der Verwaltungsrat der Mediolanum International Funds Limited (der „Verwaltungsrat“), die die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) („MIFL) des Gamax Funds FCP“ ist, möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 25 April 2022 die folgenden Änderungen im Prospekt des Gamax Funds (der „Prospekt“) vorgenommen worden sind, insbesondere:
I. Änderungen in Bezug auf bestimmte Kostenpositionen
Die aktuell mit höchstens 0,045 % pro Jahr des Nettovermögens des jeweiligen Teilfonds (jeweils ein„Teilfonds“) in Abschnitt 5 „Steuern und Kosten“ des Prospekts berechneten Kosten in Bezug auf die angemessenen Kosten, Gebühren und Ausschüttungen eines Drittverwalters in Verbindung mit der Indexberechnung, Leistungsvergabe, Risikosteuerung, Leistungsbemessung, Risikoanalyse, Forschung und entsprechenden Dienstleistungen für einen Teilfonds werden auf 0,045 % pro Jahr des Nettovermögens des jeweiligen Teilfonds festgesetzt.
II. Änderungen der Wertentwicklungsgebührmechanik
Um die Einhaltung der Richtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) über Wertentwicklungsgebühren in der OGAW-Richtlinie und bestimmten Arten von Alternativen Investmentfonds (AIFs) sicherzustellen, werden die Wertentwicklungsgebührmechaniken in Abschnitt 5 „Steuern und Kosten“ des Prospekts und im Abschnitt „Anlage- und Ausschüttungsrichtlinien“ des Anhangs jedes Teilfonds (jeweils ein „Anhang“) geändert.
Die Änderungen wirken sich nicht wesentlich auf die Wertentwicklungsgebührmechaniken aus.
III. Änderungen der Vergütungsbefreiung
Die Möglichkeit für die Verwaltungsgesellschaft, einige oder alle Vergütungen, Kosten und Ausschüttungen dauerhaft oder zeitweilig zu erlassen, die hinsichtlich des gesamten oder eines Teils des verwalteten Vermögens auflaufen, die den entsprechenden Einheitsklassen zugeschrieben werden können, wird in Bezug auf die Vergütungen gemäß (i) Abschnitt 5 „Steuern und Kosten“ des Prospekts, (ii) Abschnitt „Verwaltungs- und Vertriebsgebühren“ des Anhangs jedes Teilfonds und (iii) Abschnitt „Wertentwicklungsgebühr“ des Anhangs jedes Teilfonds eingeführt.
IV. Angaben zur Taxonomieverordnung
Gemäß EU-Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Bildung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (die„Taxonomieverordnung“), wird Abschnitt 6.24 „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“ so geändert, dass er widerspiegelt, dass die Teilfonds Finanzprodukte sind, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nicht berücksichtigen.
V. Änderungen des Ausgabeaufschlags
Der Ausgabeaufschlag wird wie folgt vermindert:
Teilfonds | Aktuelle Höhe | Neue Höhe |
Gamax Funds – Asia Pacific | 6,1% | 3,0% |
Gamax Funds – Maxi Bond | 3,63% | 3,0% |
Gamax Funds – Junior | 6,1% | 3,0% |
VI. CSSF-FAQ – Angaben zur Verwendung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
In Übereinstimmung mit den CSSF-FAQ – Verwendung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften werden Abschnitt 6.8.5 (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps), Abschnitt 6.8.7 (Sicherheiten und Wiederanlage von Sicherheiten) und 6.21 (Besondere Risiken durch den Einsatz von Derivaten, Wertpapierleihgeschäften und Gesamtrendite-Swaps) des Prospekts und Abschnitt „Anlage- und Ausschüttungsrichtlinien “ der Anhänge der Gamax Funds – Asia Pacific, Gamax Funds – Maxi Bond bzw. Gamax Funds – Junior so geändert, dass sie Folgendes widerspiegeln:
· die erforderlichen Angaben in Bezug auf die Verwendung oder nicht Verwendung von Wertpapierleihen und von Gesamtrendite-Swaps und
· die Aktualisierung der erwarteten und maximalen Höhe von Wertpapierleihen und Gesamtrendite-Swaps wie folgt
| Gamax Funds – Asia Pacific | Gamax Funds - Junior | ||
Aktueller Stand | Neuer Stand | Aktueller Stand | Neuer Stand | |
Wertpapierleih- geschäfte | Erwartet: 20 %
Höchstens: 60 % | Erwartet: 35 %
Höchstens: 60 % | Erwartet: 20 %
Höchstens: 60 % | Erwartet: 35 %
Höchstens: 60 % |
Gesamtrendite- Swaps | Erwartet: 20 %
Höchstens: 100 % | Erwartet: 35 %
Höchstens: 65 % | Erwartet: 20 %
Höchstens: 100 % | Erwartet: 35 %
Höchstens: 65 % |
· höchstens 20 % der aus dem Gesamtrendite-Swap erzielten Bruttoeinkommen werden der Swap-Gegenpartei und den an dem Gesamtrendite-Swap beteiligten Vertretern zugerechnet.
VII. Formale Änderungen am Prospekt
Es werden die folgenden formalen Änderungen am Prospekt durchgeführt:
·Ersatz von Verweisen auf Informationsstellen durch Verweise auf Einrichtungen.
·Überprüfung von Definitionen und Stil.
· Im gesamten Prospekt werden Formatierungs- und andere kleinere Anpassungen vorgenommen.
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Hier nicht definierte, groß geschriebene Begriffe haben die im Prospekt festgelegte Bedeutung.
Eine aktualisierte Fassung des Prospekts, datiert mit „April 2022“, wird am Sitz der Verwaltungsgesellschaft bereitgestellt.
Dublin, 25 April 2022
Der Verwaltungsrat
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Zürich, April 2022
Der Verkaufsprospekt, die Fondsbestimmungen, die Basisinformationsblätter bzw. die wesentlichen Informationen für den Anleger (Key Investor Information Document, KIID), der Jahres-und Halbjahresbericht können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz, ACOLIN Fund Services AG, bezogen werden.
Vertreter in der Schweiz:
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