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CHALLENGE FUNDS
(zusammen die „Fonds“)
(Nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften „European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations“ von 2011, in der jeweils geltenden Fassung, von der irischen Zentralbank zugelassener OGAW)
MITTEILUNG AN ANTEILINHABER
Mediolanum International Funds Limited (die „Verwaltungsgesellschaft“), Verwaltungsgesellschaft der Fonds, möchte die Anteilsinhaber der Fonds über die folgenden Änderungen in Bezug auf die jeweiligen Teilfonds der Fonds informieren.
Änderungen der Hurdle Rates (Mindestrenditesätze) für Fixed-Income- und Multi-Asset-Fonds
Gemäß ausführlicher Erläuterung in den Prospekten der Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf eine Wertentwicklungsgebühr für die einzelnen am Bewertungstag vor dem Berechnungstag ausgegebenen Anteilsklassen in Höhe eines Prozentsatzes des Betrags, um den der Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen Anteilsklassen (vor Abzug der geltenden Wertentwicklungsgebühr und Anpassung um Ausschüttungen) das Wertentwicklungsziel am Bewertungstag vor dem Berechnungstag übersteigt.
In einem Berechnungszeitraum wird das Wertentwicklungsziel für die einzelnen Anteilsklassen als dem historischen Höchststand (High-Water Mark) entsprechend festgelegt , erhöht durch die maßgebliche Mindestrendite („Hurdle Rate“) und zwar nur für den vorliegenden Berechnungszeitraum.
Zwecks Berechnung der Wertentwicklungsgebühr werden die aktuellen Hurdle Rates gemäß Angabe in den jeweiligen Klasseninformationskarten zu den Prospekten zur Berücksichtigung geändert, so dass die Hurdle Rate für Fixed-Income-Teilfonds 3 % (anstatt 1 %) und für Multi-Asset-Teilfonds 4 % beträgt (anstatt 3 %).
Die Verwaltungsgesellschaft hält die Änderungen der Hurdle Rates angesichts aktueller Marktsätze für angemessen und im besten Interesse von Anteilsinhabern der Fixed-Income- und Multi-Asset-Teilfonds. Die Auswirkung der Änderungen der Hurdle Rates besteht darin, dass eine höhere Wertentwicklung in einem Berechnungszeitraum (wobei der erste Berechnungszeitraum der 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 ist) erzielt werden muss, bevor eine Wertentwicklungsgebühr gemäß der in den Prospekten angegebenen Berechnung der Wertentwicklungsgebühr potenziell an die Verwaltungsgesellschaft zahlbar ist.
Vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung wird das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen der 1. Januar 2024 (das „Datum des Inkrafttretens“) sein.
Die Klasseninformationskarten zu den Prospekten werden zur Berücksichtigung der oben genannten Änderungen am oder um das Datum des Inkrafttretens aktualisiert, ein Exemplar davon ist abrufbar auf www.mifl.ie. Sofern nicht anders angegeben, haben hierin definierte Begriffe dieselbe Bedeutung wie in den Prospekten.
Mediolanum International Funds Limited
18. Dezember 2023